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   OLG Braunschweig, 30.08.2010 - 3 U 46/10   

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https://dejure.org/2010,37050
OLG Braunschweig, 30.08.2010 - 3 U 46/10 (https://dejure.org/2010,37050)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.08.2010 - 3 U 46/10 (https://dejure.org/2010,37050)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. August 2010 - 3 U 46/10 (https://dejure.org/2010,37050)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Abschlusskosten nach dem Zillmerungsverfahren und Rückkaufswert nach Kündigung für die fondsgebundene Rentenversicherung aus 2006

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2010 - 3 U 46/10
    Aus der Entscheidung des BVerfG vom 15.2.2006 (VersR 2006, 489) ergibt sich für die aktuell geltende Rechtslage (vor der VVG-Reform) lediglich eine Bestätigung der vom BGH in der Entscheidung vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03 im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung festgelegten Grenzen der Verrechnung der Abschlusskosten.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2010 - 3 U 46/10
    Die einer fondsgebundenen Rentenversicherung im Jahre 2006 zugrunde gelegten, neu formulierten Bedingungen zur Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerungsverfahren und dem Rückkaufswert nach Kündigung bzw. der beitragsfreien Versicherungssumme nach Beitragsfreistellung sind unter Anlegung der vom BGH in der Entscheidung vom 9.5.2001 - IV ZR 121/00, entwickelten Maßstäbe nicht intransparent und benachteiligen den Versicherten damit nicht unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB.
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.08.2010 - 3 U 46/10
    Aus der Entscheidung des BVerfG vom 15.2.2006 (VersR 2006, 489) ergibt sich für die aktuell geltende Rechtslage (vor der VVG-Reform) lediglich eine Bestätigung der vom BGH in der Entscheidung vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03 im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung festgelegten Grenzen der Verrechnung der Abschlusskosten.
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